SARS-CoV-2-Regelungen September 2022

 

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 ist meldepflichtig. Seit August 2022 gilt für absolut symptomlose Personen mit einer SARS-CoV-2-Infektion eine grundsätzliche 10tägige Verkehrsbeschränkung. Dies bedeutet eine durchgängige Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske beim Kontakt mit anderen Personen.  Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem 5. Tag möglich, wenn eine "Freitestung" mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert größer oder gleich 30) vorliegt.

 

 

Für Schulkinder der Primarstufe, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt - egal ob sie Symptome zeigen oder nicht  - ein generelles Betretungsverbot der Schule, da davon ausgegangen wird, dass Kinder in diesem Alter eine Maske nicht während der gesamten Unterrichtsdauer korrekt tragen können. Das Betretungsverbot gilt in der Primarstufe auch für externe Personen. Ausgenommen sind Beleitpersonen für Minderjährige.

 

Weitere Informationen zum Variantenmanagementplan der Bundesregierung findet man hier.