Hausordnung

In unserer Schule wollen wir uns alle wohl fühlen, ungestört und mit Freude lernen und arbeiten,
zusammenhalten und Rücksicht aufeinander nehmen. Gemeinsam vereinbarte Regeln für den Schulalltag helfen uns dabei.

 

1.      AUFSICHT VOR UNTERRICHTSBEGINN

Das Schulhaus wird um 7:15 Uhr geöffnet. Die Kinder halten sich bis 7:30 in der Garderobe, ab 7:30 in ihren Klassen auf.

 

2.      Die Eltern verabschieden sich vor dem Schulhaus von ihren Kindern.

 

3.      Die Eltern warten vor dem Schulhaus auf ihre Kinder.

 

4.      UNTERRICHTSBEGINN OHNE HEKTIK

10 Minuten vor Schulbeginn sollen alle Kinder in ihren Klassen sein.

 

 5.      ESSPAUSE

 Von 9:40 Uhr bis 9:55 Uhr findet eine 15-minütige bewegte Pause statt.

 a)      Pause im Freien

Entsprechende Bekleidung für diesen Teil der Pause im Garten wird empfohlen. Ordentliches Anstellen nach der Pause – kein Davonlaufen.

 b)      Pause im Schulhaus

Das Klassenzimmer ist Ruhezone. Auf den Gängen darf gespielt werden – ohne herumzutoben und in angemessener Lautstärke. Ball- und Wurfspiele sind nur im Freien erlaubt.

 

6.     AUFSICHT IN DER MITTAGSPAUSE

 Die Mittagspause dauert von 11:50 Uhr bis 12:45 Uhr.

 Angemeldete Kinder, die keine Möglichkeit haben zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht nach Hause zu gehen, verbringen die Mittagspause unter Aufsicht in der Schule. Für die Mittagspause bitten wir Sie, Ihr Kind mit dem entsprechenden Formular anzumelden. Angemeldete Kinder dürfen in dieser Zeit nur mit schriftlicher Mitteilung der Eltern das Schulhaus verlassen.

 

7.      NACHMITTAGSUNTERRICHT

Der Nachmittagsunterricht beginnt um 12:50 Uhr und endet nach 2 Einheiten um 14:30 Uhr. Es gibt keine Pause zwischen den beiden Einheiten.

 

8.      FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT

 Wenn ein Kind fehlt, werden die Erziehungsberechtigten ersucht, das Fernbleiben gleich am ersten Tag zu melden.

 

9.      FREISTELLUNG VOM UNTERRICHT

 Angesucht werden muss:

 a)      für eine Unterrichtsstunde: bei der Lehrperson der betroffenen Stunde

 b)      für einen Tag: beim Klassenlehrer

 c)      für mehrere Tage bis zu einer Woche: in der Direktion

 d)      für mehr als 1 Woche: bei der Bildungsregion 5 Wels-Grieskirchen-Eferding

 In all diesen Fällen ist ein begründetes Ansuchen der Eltern im Vorhinein notwendig. Bei Unterrichtsfreigabe muss das Versäumte selbständig nachgeholt werden.

 

 10.  ELTERNANWESENHEIT / GESPRÄCHE

Der Aufenthalt von Eltern ist in der Garderobe nicht erwünscht. Eltern sind nicht berechtigt, in Abwesenheit der Lehrkraft einen Klassenraum zu betreten. Für Aussprachen ist ein geeigneter Termin mit der jeweiligen Lehrperson zu vereinbaren.

 

11.  HAUSSCHUHE

Die Klassenzimmer dürfen von Kindern nur mit Hausschuhen (keine Turnschuhe) betreten werden. Nach dem Unterricht müssen diese in der Garderobe in die mit Namen gekennzeichneten Stofftaschen gegeben werden. Hortkinder brauchen für den Hortbereich eigene Hausschuhe, da der Schulbereich im Laufe des Nachmittages abgeschlossen wird.

 

12.  MITEINANDER

Im Schulhaus tragen Höflichkeit, gutes Benehmen und gegenseitige Rücksichtnahme zu einem angenehmen Schulklima bei.

Ein freundlicher Gruß wird von allen, die zu uns in die Schule kommen und sich hier aufhalten, erwartet.

Der eigene Arbeitsplatz, die Garderobe, die WC-Anlagen, die Pausenräume, der Schulgarten und die Garderoben im Turnsaaltrakt sind in Ordnung zu halten. Wer sich nicht daran hält, wird zum Aufräumen herangezogen.

Wenn Kinder Schäden verursachen, haben die Eltern die Kosten für die Instandsetzung zu tragen.

Fenster dürfen nur nach ausdrücklichem Auftrag einer Lehrperson geöffnet oder geschlossen werden.

Nach Unterrichtsende sind die Klassenräume zu versperren. Das Reinigungspersonal ist nicht berechtigt, Kindern oder Eltern aufzuschließen.

 

13.  MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von Kindern nicht mitgenommen werden. Derartige Gegenstände sind der Lehrkraft zu übergeben. Ein ausgeschaltetes Handy bzw. eine ausgeschaltete Smartwatch ist in der Schultasche erlaubt.

Abgenommene Gegenstände werden an die Eltern übergeben, wenn deren Besitz nicht sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.

 

14.  SCHULWART UND REINIGUNGSPERSONAL

 Auch der Schulwart und jede weitere für die Schule arbeitende Person hat in seinem Wirkungsbereich das Recht, Kinder, die gegen die Hausordnung verstoßen, zurechtzuweisen oder bei Nichtbeachtung der Anweisung den Vorfall der Schulleitung zu melden.

 

 Beschluss des Schulforums: 19. 10. 2023